Fallen Eintrittsgelder oder Lizenzgebühren an?
Antwort
Veranstaltungen am Aktionsabend am 15. Mai werden Kinovorführungen sein. Das heißt, ein Kino zeigt den Film, verkauft dafür regulär Kinokarten und rechnet direkt mit dem Lizenzgeber ab. Der Lizenzgeber ist in diesem Fall der Filmemacher selbst, der den Film auf eigenes Risiko produziert hat und daher auf solche Lizenzeinnahmen angewiesen ist. Aber darum brauchen Sie sich gar nicht zu kümmern, auch wenn Sie eine "Patenschaft" für eine Kino-Veranstaltung übernehmen. Wir arbeiten mit einer darauf spezialisierten Agentur, die sich um alles kümmert.
Anders sieht es aus, wenn Sie nach dem 23. Mai eine eigene, sogenannte "nichtgewerbliche" Veranstaltung außerhalb eines Kinos organisieren möchten. Dann haben wir die gute Nachricht, dass unsere Kampagne für Sie die Lizenzgebühr an den Filmemacher übernimmt und Ihnen hierfür keine Kosten entstehen.
Natürlich gibt es andere Ausgaben, die bei einer solchen selbstorganisierten Veranstaltung möglicherweise auf Sie zukommen: Saalmiete, Technik, Personal und vielleicht auch Bewirtung. Dafür können Sie Ihre Besucher um Spenden bitten oder ein Eintrittsgeld als Unkostenbeitrag erheben, solange die Veranstaltung nicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Wir müssen allerdings Konflikte zwischen einem Kinoangebot und einer selbstorganisierten Veranstaltung vermeiden und Sie bitten, Ihre eigene Veranstaltung frühestens eine Woche nach dem Aktionsabend abzuhalten.